Leitfaden für die Zulassung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland

Die Zulassung eines Fahrzeugs ist eine Voraussetzung dafür, dass Sie es auf öffentlichen Straßen fahren können. Die Zulassung und Anbringung der Kennzeichen ist Voraussetzung für das Führen von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern und Sattelanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm.

Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine Reihe von Hinweisen Registrierungsnummer Ihres Fahrzeugs und der Registrierungsnummer des Fahrzeugs.  Mit diesen Unterlagen können Sie Ihre Nummernschilder kaufen.

Sie müssen dieses Verfahren für jedes Neufahrzeug und für neue oder gebrauchte Fahrzeuge aus dem Ausland durchführen. Wenn das Fahrzeug, das Sie ein historisches Fahrzeug ist, oder wenn Sie eine Zulassung benötigen vorläufige Nummernschilder in Umlauf zu bringen Wenn Sie damit die endgültige Eintragung desselben bewerkstelligen, ist das Verfahren anders als üblich.

Was brauchen Sie?

  1. Das auf dem offiziellen Formular ausgefüllte Bewerbungsformular.
  2. TÜV-Karte elektronische (NIVE) oder Papier-ITV-Karte Hilfe mit dem Kaufvertrag oder, falls nicht vorhanden, mit der Rechnung oder der Zuschlagsurkunde, wenn es sich um eine Versteigerung handelt.
  3. Proof die Entrichtung der entsprechenden Registrierungsgebühr bei der DGT oder eine entsprechende Quittung.
  4. Nachweis über die vorherige Entrichtung der für die Durchführung des Verfahrens bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlichen Steuern:
    • Zahlungsnachweis über die Zahlung oder Befreiung von der Verkehrssteuer des Rathauses, in dem Sie wohnen.
    • Proof der Zahlung/Befreiung/Nichtabgabe der Zulassungssteuer (Modell 576, 06 oder 05 des Staatliche Steuerbehörde), außer im Falle von Anhängern

SONDERFALL: EINFUHR VON FAHRZEUGEN

Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen, je nachdem, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt und woher es stammt:

Neue Fahrzeuge (noch nicht zugelassen):

  1. Erworben in der Europäischen Union und Nordirland:
    • Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.-Formular 309 oder 300 der Staatliche Steuerbehörde) oder den Nachweis, dass er in die Zählung der Mehrwertsteuerpflichtigen aufgenommen wurde.
    • Technisches Datenblatt, herausgegeben vom ITV.
  2. Erworben in Ländern außerhalb der EU:
    • Vom Zoll ausgestelltes Einheitspapier (SAD), es sei denn, die Einfuhrformalitäten des Fahrzeugs sind in der MOT-Karte eingetragen.
    • Von der MOT ausgestellte technische Bescheinigung.

Gebrauchte Fahrzeuge:

  1. Gekauft in der EU und Nordirland.:
    • Original Fahrzeugpapiere.
    • Von der MOT ausgestellte technische Bescheinigung.
    • Dokument, das die entsprechende Zahlung an die Steuerbehörden belegt:
    • Wenn es sich um einen Verkauf zwischen Privatpersonen handelt, Kaufvertrag mit Übersetzung und Übertragungssteuer.
    • Wenn das Fahrzeug von einem Käufer aus einem anderen Land als Spanien erworben wird, müssen Sie eine Rechnung vorlegen, aus der die Mehrwertsteuernummer hervorgeht.
    • Wenn Sie das Fahrzeug von einem spanischen Händler kaufen, müssen Sie eine Rechnung und ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie während des entsprechenden Geschäftsjahres in dieser Tätigkeit registriert waren.
  2.  Erworben in Ländern außerhalb der EU:
    • Originaldokumente des Fahrzeugs.
    • Vom Zoll ausgestelltes Einheitspapier (SAD), es sei denn, das Einfuhrdokument des Fahrzeugs ist auf der MOT-Karte angegeben.

Nach dem 1. Januar 2021 eingeführte neue oder gebrauchte Fahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich (außer Nordirland) müssen den Anforderungen entsprechen, die für außerhalb der EU gekaufte Fahrzeuge gelten. Hat das Fahrzeug einen EU-Status, so gelten die Anforderungen für in der EU gekaufte Fahrzeuge, sofern die von der AEAT ausgestellte Bescheinigung über diesen Status vorgelegt wird.

Bearbeitungsgebühren

Für die Zulassung eines Fahrzeugs müssen Sie bezahlen: Die 1.1 Gebühr von 98,78 Euro

Für Mopeds: Gebühr 1.2 von 27,57 Euro

Wer kann das Verfahren durchführen?

Die Zulassung eines Fahrzeugs muss von der Käufer-Eigentümer o jede Person in ihrem Namen bevollmächtigt.

Um eine andere Person zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, können Sie einen Vertreter über unser Register der Vollmachten.

Auch wenn das Verfahren persönlich durchgeführt wird, können Sie persönlich erscheinen, sofern Sie ein vom Betroffenen unterzeichnetes Dokument vorweisen können, das Sie zur Antragstellung ermächtigt und aus dem hervorgeht, dass das Verfahren kostenlos ist. Laden Sie dazu das Formular herunter und füllen Sie es aus. DGT-Vollmachtsformular “Otorgamiento de representación”.

Wenn das Verfahren von einer anderen Person in Ihrem Namen durchgeführt werden soll, müssen Sie bei der Beantragung des Termins bei der 060 die DNI des Interessenten und auch die der bevollmächtigten Person angeben.

Quelle: DGT

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