Beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Erbschaften
Die beglaubigte Übersetzung von Testamenten und Erbschaftsdokumenten ist die amtliche Übersetzung von Testamenten, Bescheinigungen des Letzten Willens, Erbscheinen und Erbauseinandersetzungsurkunden, unterschrieben und gestempelt von einem vom MAEC ernannten beeidigten Übersetzer. Sie ist unverzichtbar, sobald eine Erbschaft Grenzen überschreitet: ein ausländischer Erblasser mit Vermögen in Spanien oder Erben im Ausland, die ihre Rechte nachweisen müssen. Wir übersetzen in 39 Sprachen, mit juristischer Präzision und Vertraulichkeit und Festpreisangebot vor Beginn.
Kostenloses, unverbindliches Angebot · Letzte Aktualisierung: August 2026
- Vom MAEC ernannte Übersetzer
- Vertraulichkeit garantiert
- Über 400 Google-Bewertungen
- Präzise erbrechtliche Terminologie
Die vier Dokumente einer internationalen Erbschaft
Eine Erbschaft mit Auslandsbezug läuft in einer Kette ab: Jedes Dokument schaltet das nächste frei, und jedes muss verstanden werden in dem Land, in dem es vorgelegt wird. Das ist der übliche Ablauf — wir übersetzen jedes seiner Glieder:
-
Sterbeurkunde
Sie eröffnet die Akte. Trat der Todesfall in einem anderen Land ein, verlangen Zivilregister und Notariat sie übersetzt und, außerhalb der EU, mit Apostille.
-
Bescheinigung des Letzten Willens
Sie belegt, ob der Erblasser ein Testament errichtet hat und vor welchem Notar. In Spanien stellt sie das Zentralregister für Letztwillige Verfügungen des Justizministeriums aus; das ausländische Pendant wird übersetzt vorgelegt.
-
Testament oder Erbschein
Der Erbtitel — offenes Testament, protokolliertes eigenhändiges Testament oder notarielle Erbenfeststellung. Er wird vollständig übersetzt, mit der Präzision, die die Notarsprache verlangt.
-
Erbauseinandersetzungsurkunde
Die Verteilung: Inventar, Bewertung und Zuweisungen. Ausländische Register und Banken verlangen sie, um Vermögen einzutragen und Konten auf die Erben freizugeben.
Wer die beglaubigte Übersetzung der Erbschaft verlangen wird
Vier Schalter, eine Anforderung: jedes Dokument der Nachlassakte verstehen — und ablegen — können:
Die Bescheinigung des Letzten Willens kommt zuerst. Bevor Sie eine Erbschaft in Gang setzen, prüfen Sie, ob ein Testament existiert: In Spanien beantragt man die Bescheinigung beim Zentralregister für Letztwillige Verfügungen über die elektronische Verwaltung des Justizministeriums, 15 Werktage nach dem Todesfall. Mit ihr wissen Sie, welches Testament gilt — und welche Dokumente zu übersetzen sind. War der Erblasser Ausländer, bestimmt die Verordnung (EU) 650/2012 das anwendbare Recht und ermöglicht das Europäische Nachlasszeugnis: Schildern Sie uns den Fall, und wir sagen Ihnen, welche Stücke Sie übersetzt brauchen.
So übersetzen wir Ihre Erbschaftsdokumente
Ohne Wege und ohne Herausgabe von Originalen: Wir arbeiten mit den digitalisierten Kopien, die Fristen mit Ihrem Notariat abgestimmt.
-
Senden Sie Ihre Dokumente
Als PDF oder scharfes Foto über das Angebotsformular, per E-Mail oder WhatsApp, mit Angabe der Sprache und, falls vorhanden, des Beurkundungstermins.
-
Erhalten Sie Ihr Festpreisangebot
Festpreis pro Dokument, mit schriftlicher Frist. Erbschaften bündeln meist mehrere Dokumente: Wir kalkulieren sie als einen Auftrag, mit besserem Gesamtpreis.
-
Ihre Übersetzung, in la fecha acordada
Sie erhalten sie als digital signiertes PDF — gültig auf jeder elektronischen Behördenplattform — und bei Bedarf auf Papier: per Kurier oder zur Abholung in Adeje, Sevilla oder Málaga.
Warum beglaubigt und nicht einfach übersetzt? Weil Notare, Register und Banken nur Übersetzungen mit Unterschrift, Stempel und Zulassungsnummer eines vom MAEC ernannten beeidigten Übersetzers akzeptieren. Eine einfache Übersetzung, so korrekt sie sein mag, hat keine amtliche Gültigkeit: Die Akte wird zurückgegeben, und das Verfahren beginnt von vorn. Übersetzungen ins Englische unterschreibt unsere angestellte Übersetzerin, vom MAEC zugelassen.
Häufige Fragen zur Übersetzung von Testamenten und Erbschaften
Was kostet die Übersetzung eines Testaments oder einer Erburkunde?
Das hängt vom tatsächlichen Umfang ab: Ein offenes Testament umfasst wenige Seiten, eine Auseinandersetzungsurkunde mit Inventar wird lang. Auch Sprache und Schwierigkeitsgrad des Dokuments spielen eine Rolle, und Sie erhalten stets ein festes Angebot pro Dokument, bevor Sie sich entscheiden — unverbindlich. Mehrere Dokumente derselben Erbschaft bündeln wir in einem Auftrag.
Welche Dokumente einer internationalen Erbschaft müssen übersetzt werden?
Die, die Notar oder Register nicht lesen können: üblicherweise die Sterbeurkunde, die Bescheinigung des Letzten Willens, das Testament oder der Erbschein und am Ende die Auseinandersetzungsurkunde. Sind Banken beteiligt, auch die Saldenbescheinigungen. Senden Sie uns die Anforderungsliste Ihres Notariats, und wir kalkulieren sie komplett.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis, und muss es übersetzt werden?
Es ist das Dokument der Verordnung (EU) 650/2012, das die Erbenstellung in der ganzen EU nachweist. Es zirkuliert zwischen Mitgliedstaaten ohne Legalisation, aber Behörden können seine Übersetzung in die Sprache des Verwendungslandes verlangen — und außerhalb der EU entfaltet es keine Wirkung: Dann greift wieder das übersetzte, apostillierte Testament.
Brauche ich eine Apostille auf dem ausländischen Testament?
Fast immer, wenn es von außerhalb der EU kommt: Der spanische Notar verlangt Testament oder Erbschein apostilliert, um sie in die Urkunde aufzunehmen. Die richtige Reihenfolge: erst apostillieren, dann übersetzen — so wird die Apostille mitübersetzt. Wir übernehmen beides in einem Auftrag.
Wie garantieren Sie die Vertraulichkeit einer Erbschaft?
Eine Nachlassakte enthält Vermögen, Konten und Familienverhältnisse. Ihre Dokumente werden nicht an Dritte weitergegeben; Zugriff haben nur der Auftragsmanager und der zugewiesene beeidigte Übersetzer, der der Verschwiegenheitspflicht seiner amtlichen Ernennung unterliegt.
Schaffen Sie es rechtzeitig zum Notartermin?
Ja, wenn Sie uns den Termin bei der Angebotsanfrage nennen: Die Frist wird schriftlich bestätigt, und wir organisieren den Auftrag so, dass die Übersetzung vor der Beurkundung vorliegt. Für Auseinandersetzungen mit nahem Termin gibt es den Eilservice.