Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der Ukraine in Spanien: Neuerungen seit August 2026 und Verlängerung bis 2028

Hand mit Reisepass über einer Weltkarte, vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der Ukraine in Spanien

Kurz gesagt

Die Europäische Union hat den vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 verlängert.

Zudem gilt seit dem 5. August 2026 für bestimmte neue Anträge eine neue Voraussetzung: Gegebenenfalls müssen Antragstellende nachweisen, dass sie ihre Wehrpflichten in der Ukraine erfüllt haben oder davon befreit sind.

Diese neue Voraussetzung gilt nicht für Personen, die bereits bis einschließlich 4. August 2026 in einem Mitgliedstaat vorübergehenden Schutz genossen und ihn in demselben Staat ohne Unterbrechung weiterhin genießen.

Was der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine ist

Nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 aktivierte die Europäische Union die Richtlinie 2001/55/EG, um Vertriebenen, die nicht sicher in die Ukraine zurückkehren konnten, sofortigen Schutz zu bieten. Dieser Mechanismus ermöglicht vorübergehenden Schutz, ohne zunächst das reguläre Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Der vorübergehende Schutz gewährt ein Aufenthaltsrecht und ermöglicht unter anderem den Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung und Sozialhilfe sowie für Minderjährige zur Bildung, nach den Bedingungen des aufnehmenden Mitgliedstaats.

Seit der Aktivierung 2022 wurde die Regelung mehrfach verlängert. Die jüngste Verlängerung reicht bis zum 4. März 2028.

Was sich ab August 2026 ändert

Die wichtigste Neuerung betrifft bestimmte Personen, die jetzt vorübergehenden Schutz beantragen. Seit dem 5. August 2026 sieht das EU-Recht eine neue Voraussetzung im Zusammenhang mit den Wehrpflichten in der Ukraine vor.

Gegebenenfalls müssen Antragstellende Nachweise vorlegen, dass sie ihre Wehrpflichten in der Ukraine erfüllt haben oder davon befreit sind. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der Situation der antragstellenden Person und den Prüfungen der zuständigen Behörden ab.

Wer jetzt vorübergehenden Schutz beantragen will, sollte daher vor Beginn des Verfahrens die aktuellen Voraussetzungen prüfen.

Wen betrifft die neue Voraussetzung?

Die neue Voraussetzung gilt nicht rückwirkend für alle, die bereits vorübergehenden Schutz genießen.

SituationGilt die neue Voraussetzung?
Genoss bis einschließlich 4. August 2026 vorübergehenden Schutz in einem Mitgliedstaat und behält ihn ohne Unterbrechung in demselben StaatNein
Stellt nach Inkrafttreten der Voraussetzung einen neuen AntragKann gelten, sofern einschlägig

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen bisherigen Begünstigten und Personen, die nach Inkrafttreten der neuen Voraussetzung einen neuen Antrag stellen.

Nur ein Mitgliedstaat

Vorübergehender Schutz wird jeweils nur in einem Mitgliedstaat gewährt. Es ist also zu berücksichtigen, ob die Person diesen Status bereits in einem anderen EU-Land erhalten hat.

Wie lange der vorübergehende Schutz gilt

Der vorübergehende Schutz für Vertriebene aus der Ukraine wurde von der Europäischen Union bis zum 4. März 2028 verlängert. Die neue Verlängerung ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 des Rates festgelegt und setzt die 2022 infolge der Invasion der Ukraine aktivierte Ausnahmeregelung fort.

Begünstigte sollten beachten, dass Fragen zu ihren Aufenthaltsdokumenten in Spanien und deren Verlängerung auch den Vorschriften und Anweisungen der zuständigen spanischen Behörden unterliegen.

Wer in Spanien vorübergehenden Schutz beantragen kann

Der vorübergehende Schutz ist nicht ausschließlich auf ukrainische Staatsangehörige beschränkt. Je nach Umständen können erfasst sein:

  • durch den Konflikt vertriebene ukrainische Staatsangehörige;
  • bestimmte Staatenlose oder Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können;
  • bestimmte Familienangehörige von Begünstigten, zu den gesetzlich festgelegten Bedingungen.

Spanien hat den Schutz außerdem auf bestimmte ukrainische Staatsangehörige ausgeweitet, die sich bereits vor dem 24. Februar 2022 in Spanien aufhielten und wegen des Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können.

Da es verschiedene Fälle gibt, sollten Sie vor dem Antrag prüfen, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.

Welche Rechte der vorübergehende Schutz in Spanien gewährt

Begünstigte können sich in Spanien rechtmäßig aufhalten und arbeiten, solange ihr Schutz gilt. Zu den damit verbundenen Rechten gehören:

  • selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit;
  • Zugang zum Aufnahmesystem, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind;
  • Gesundheitsversorgung;
  • Zugang zur Sozialhilfe zu den vorgesehenen Bedingungen;
  • und für Minderjährige Zugang zur Bildung.

Diese Rechte bestehen, solange die Person den Status als Begünstigte behält.

Wo Sie in Spanien vorübergehenden Schutz beantragen

Der Antrag kann bei den von den spanischen Behörden eingerichteten Stellen gestellt werden. Das Innenministerium und die offiziellen Kanäle für Vertriebene aus der Ukraine informieren über Bearbeitungsorte, zuständige Polizeidienststellen und Terminvergabe.

Da sich diese Anlaufstellen und Verfahren ändern können, empfiehlt es sich, vor einem persönlichen Besuch die offiziellen Informationen zu prüfen.

Ausländische Unterlagen und beglaubigte Übersetzung

Antragstellende müssen unter Umständen in der Ukraine ausgestellte Unterlagen vorlegen, um bestimmte persönliche Umstände nachzuweisen oder die Voraussetzungen des Verfahrens zu erfüllen. Seit August 2026 können bestimmte neue Anträge zudem Nachweise über die Erfüllung der Wehrpflichten oder die Befreiung davon erfordern, sofern einschlägig.

Nicht alles braucht eine beglaubigte Übersetzung

Das bedeutet nicht, dass jedes ukrainische Dokument automatisch mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische eingereicht werden muss. Ob eine Übersetzung nötig ist, hängt vom Dokument, vom Verfahren und von der Anforderung der zuständigen spanischen Behörde ab.

Ist eine amtliche Übersetzung eines ukrainischsprachigen Dokuments erforderlich, muss sie den Anforderungen für die Vorlage in Spanien entsprechen.

Häufige Fragen

Endet der vorübergehende Schutz im März 2027?

Nein. Die Europäische Union hat eine neue Verlängerung bis zum 4. März 2028 beschlossen. Das Datum März 2027 gehörte zur vorherigen Verlängerung.

Seit wann gilt die neue Voraussetzung zu den Wehrpflichten?

Seit dem 5. August 2026. Sofern einschlägig, muss die antragstellende Person nachweisen, dass sie ihre Wehrpflichten in der Ukraine erfüllt hat oder davon befreit ist.

Betrifft die neue Voraussetzung Personen, die bereits Schutz in Spanien hatten?

Sie gilt nicht für Personen, die bis einschließlich 4. August 2026 in Spanien vorübergehenden Schutz genossen und ihn ohne Unterbrechung in Spanien behalten. Anders ist es bei neuen Anträgen nach Inkrafttreten der Voraussetzung.

Kann ich gleichzeitig in Spanien und in einem anderen EU-Land Schutz haben?

Vorübergehender Schutz und die damit verbundenen Rechte bestehen jeweils nur in einem Mitgliedstaat. Wer bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz erhalten hat, sollte das vor dem Verfahren in Spanien berücksichtigen.

Darf ich mit vorübergehendem Schutz in Spanien arbeiten?

Ja. Der vorübergehende Schutz umfasst eine Arbeitserlaubnis, sowohl für unselbstständige als auch für selbstständige Tätigkeit, solange er gilt.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung meiner ukrainischen Unterlagen?

Das hängt von den vorzulegenden Unterlagen und den Anforderungen der zuständigen Behörde ab. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der alle in einem Antrag verwendeten ukrainischen Dokumente beglaubigt übersetzt werden müssen. Verlangt die Verwaltung eine amtliche Übersetzung eines bestimmten Dokuments, sind die dafür geltenden Anforderungen zu erfüllen.

Unsere Arbeit konzentriert sich auf die beglaubigte Übersetzung von Unterlagen. Die Voraussetzungen für Beantragung oder Erhalt des vorübergehenden Schutzes und die vorzulegenden Dokumente hängen von den Umständen jeder antragstellenden Person ab und sind bei den zuständigen Behörden zu prüfen.

Quellen
  • Richtlinie 2001/55/EG des Rates über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen.
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1912 des Rates zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes.
  • Spanisches Innenministerium: offizielle Informationen zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine.

Dieser Leitfaden dient der Information und entspricht dem Rechtsstand von September 2026. Voraussetzungen und Verfahren zum vorübergehenden Schutz können durch neue Vorschriften oder Verwaltungsanweisungen geändert werden. Prüfen Sie daher stets die aktuellen offiziellen Informationen, bevor Sie das Verfahren einleiten.

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