Hochschulurkunde beglaubigt übersetzen lassen: wann das allein genügt

Hochschulurkunde mit offiziellem Siegel neben der beglaubigten Übersetzung, vorbereitet für die Verwendung in Spanien
Kurz gesagt

Mit der beglaubigten Übersetzung einer Hochschulurkunde lässt sich der Inhalt eines in einer anderen Sprache ausgestellten Diploms oder Abschlusses amtlich auf Spanisch vorlegen. Sie kann ausreichen, wenn Unternehmen, Universität, Behörde oder Empfänger lediglich die übersetzte Urkunde benötigen.

Die beglaubigte Übersetzung erkennt den ausländischen Abschluss jedoch weder an noch stellt sie seine Gleichwertigkeit mit einem spanischen Abschluss fest. Je nach Verwendungszweck können weitere Verfahren nötig sein, etwa die Homologación, die Gleichwertigkeitserklärung oder in bestimmten Fällen die Berufsanerkennung.

Die Übersetzung gibt den Inhalt der Urkunde getreu wieder, einschließlich der akademischen Bezeichnungen und der relevanten Elemente des Dokuments, ohne ihr eine akademische Gleichwertigkeit zuzuschreiben, die im Original nicht steht.

Wann die beglaubigte Übersetzung genügen kann

Nicht jede Verwendung eines ausländischen Abschlusses erfordert in Spanien dessen Homologación oder Gleichwertigkeit.

Braucht ein Unternehmen, eine Universität, ein Kunde oder ein anderer Empfänger lediglich den Inhalt Ihres Abschlusses amtlich auf Spanisch, kann eine beglaubigte Übersetzung der Urkunde genügen.

Ein Arbeitgeber kann etwa die übersetzte Urkunde als Nachweis der im Lebenslauf angegebenen Ausbildung verlangen. In diesem Fall bestimmt das anfordernde Unternehmen die Anforderungen.

Ein ausländischer Abschluss kann auch für die Zulassung zu bestimmten Studiengängen verwendet werden, ohne dass er vorher homologiert werden muss. Für den Zugang zu einem Masterstudium etwa erlauben die Vorschriften in bestimmten Fällen den Zugang mit ausländischem Abschluss ohne vorherige Anerkennung, sofern die Universität prüft, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das heißt nicht, dass für einen Master stets die Übersetzung der Urkunde genügt. Jede Universität bestimmt die nötigen Zulassungsunterlagen, zu denen auch die Notenübersicht oder andere Dokumente gehören können.

Prüfen Sie deshalb vor der Beauftragung einer Übersetzung, welche Unterlagen der Empfänger genau verlangt.

Wann die Übersetzung der Urkunde nicht genügt

Eine beglaubigte Übersetzung macht aus einem ausländischen keinen spanischen Abschluss und bedeutet keine akademische oder berufliche Anerkennung.

Soll Ihr Abschluss in Spanien bestimmte amtliche Wirkungen entfalten, kann ein zusätzliches Verfahren nötig sein.

Die Homologación erkennt einen ausländischen Abschluss für den Zugang zu bestimmten, in den einschlägigen Vorschriften erfassten reglementierten Berufen in Spanien an.

Die Gleichwertigkeitserklärung wiederum erkennt das akademische Niveau eines ausländischen Hochschulabschlusses gegenüber den entsprechenden spanischen Hochschulniveaus amtlich an, berechtigt aber für sich genommen nicht zur Ausübung reglementierter Berufe, für die ein anderes Verfahren vorgeschrieben ist.

Daneben gibt es weitere Verfahren, etwa die Convalidación von Studienleistungen, um das Studium an einer spanischen Universität fortzusetzen, oder in bestimmten Fällen die Berufsanerkennung von Qualifikationen aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Für deutsche, österreichische und Schweizer Berufsabschlüsse ist Letzteres häufig der passende Weg.

Zwei verschiedene Dinge

Übersetzung und Anerkennung sind verschiedene Fragen: Die beglaubigte Übersetzung überträgt den Inhalt des Dokuments amtlich in eine andere Sprache, bestimmt aber nicht selbst die akademischen oder beruflichen Wirkungen des Abschlusses in Spanien.

Was die beglaubigte Übersetzung einer Hochschulurkunde umfasst

Die beglaubigte Übersetzung muss den Inhalt des Originals getreu wiedergeben. Neben den Hauptangaben der Urkunde kann sie Elemente umfassen wie:

  • Bezeichnung des Abschlusses, etwa Diplom-Ingenieur, Magister Artium oder Master of Science;
  • Name der Hochschule oder Bildungseinrichtung;
  • Name der Inhaberin oder des Inhabers;
  • Datum und Ort der Ausstellung;
  • akademische Auszeichnungen oder Prädikate;
  • Siegel und Unterschriften;
  • Vermerke und andere Texte, die Teil des Dokuments sind;
  • Haager Apostille oder Legalisationen, sofern sie der Urkunde beiliegen.

Die Übersetzung einer akademischen Bezeichnung bedeutet nicht, dass der Übersetzer eine amtliche Gleichwertigkeit mit einem spanischen Abschluss feststellt. Diese Aufgabe kommt der beglaubigten Übersetzung nicht zu.

Apostille und beglaubigte Übersetzung der Urkunde

Je nach Ausstellungsland, Verwendungsland und Verfahren kann eine Hochschulurkunde eine Haager Apostille oder eine Legalisation benötigen.

Die Reihenfolge

Braucht das Dokument Apostille und Übersetzung, sollte zuerst die Apostille eingeholt und danach das Ganze übersetzt werden. So kann die beglaubigte Übersetzung auch den Inhalt der Apostille umfassen.

Nicht jede ausländische Urkunde muss apostilliert werden. Befreiungen können sich aus europäischem Recht, internationalen Übereinkommen oder anderen anwendbaren Vorschriften ergeben; in den Anerkennungsverfahren gilt das etwa für akademische Unterlagen aus EU, EWR und Schweiz.

Mehr zu diesem Verfahren finden Sie auf unserer Seite zur Haager Apostille.

Was, wenn ich die endgültige Urkunde noch nicht habe?

In bestimmten Verfahren kann eine Bescheinigung über die Ausstellung des Abschlusses akzeptiert werden, solange die endgültige Urkunde noch nicht vorliegt.

Das ist etwa in den Verfahren zur Homologación und Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse der Fall, deren Vorschriften die Vorlage der Urkunde oder einer Bescheinigung über ihre Ausstellung vorsehen.

Das ist aber keine Regel für jedes Verfahren. Welches Dokument verwendet werden kann, hängt von den Anforderungen der Universität, Behörde, des Unternehmens oder der empfangenden Stelle ab.

Läuft die beglaubigte Übersetzung einer Hochschulurkunde ab?

Amtliche Übersetzungen haben kein Ablaufdatum.

Das heißt jedoch nicht, dass eine Übersetzung automatisch für jedes künftige Verfahren verwendet werden kann. Sie muss dem vorzulegenden Dokument entsprechen und die Anforderungen der empfangenden Stelle erfüllen.

Wird später eine neue Fassung der Urkunde ausgestellt, ändert sich eine Angabe oder müssen Sie das Dokument mit einer Apostille oder Legalisation vorlegen, die bei der Übersetzung noch nicht vorhanden war, ist zu prüfen, ob die frühere Übersetzung für das neue Verfahren noch geeignet ist.

Häufige Fragen

Macht die Übersetzung aus meinem Bachelor einen spanischen Grado?

Nein. Die beglaubigte Übersetzung gibt Bezeichnung und Inhalt des ausländischen Abschlusses wieder, stellt aber keine amtliche akademische Gleichwertigkeit mit einem spanischen Abschluss her. Dass der Name eines Abschlusses übersetzt wird, heißt nicht, dass er in Spanien homologiert oder für gleichwertig erklärt wurde.

Genügt die übersetzte Urkunde, um in Spanien zu arbeiten?

Das hängt von der Stelle und den Anforderungen des Arbeitgebers ab. Braucht der Empfänger lediglich die amtlich ins Spanische übersetzte Urkunde, kann die beglaubigte Übersetzung genügen. Müssen Sie das akademische Niveau amtlich nachweisen oder einen reglementierten Beruf ausüben, prüfen Sie, ob zusätzlich ein Verfahren der Gleichwertigkeit, Homologación oder Berufsanerkennung nötig ist.

Brauchen Sie meine Originalurkunde für die Übersetzung?

Bei ElbaTrad können wir Angebot und Übersetzung auf Grundlage einer vollständigen, hochwertigen digitalen Kopie erstellen. Wichtig ist, dass der gesamte Inhalt, Siegel, Unterschriften und gegebenenfalls Apostille oder Legalisation gut erkennbar sind, ebenso die Rückseite, wenn sie Angaben enthält.

Ich habe Urkunde und Notenübersicht. Muss ich beides übersetzen lassen?

Das hängt vom Verfahren ab. In bestimmten Verfahren, etwa der Homologación oder Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse, werden neben der Urkunde akademische Unterlagen verlangt. Bei Studienzulassung, Personalauswahl oder anderen Zwecken bestimmt die empfangende Einrichtung oder das Unternehmen, welche Unterlagen vorzulegen sind. Prüfen Sie deshalb die Anforderungen, bevor Sie Übersetzungen beauftragen, die vielleicht gar nicht nötig sind.

Erstellt und geprüft vom Team der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher von ElbaTrad Translations, ernannt vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit.

Dieser Leitfaden dient der Information. Die Anforderungen an die Verwendung oder Anerkennung eines Hochschulabschlusses können je nach Land, Beruf, Verfahren und empfangender Stelle variieren. Die beglaubigte Übersetzung bedeutet für sich genommen weder Homologación noch Gleichwertigkeit noch Berufsanerkennung eines Abschlusses.

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