Ausländischen Hochschulabschluss in Spanien anerkennen lassen

Absolventin hält ihre ausländische Hochschulurkunde vor dem Universitätsgebäude, bevor sie die Anerkennung in Spanien beantragt
Kurz gesagt

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und in Spanien einen reglementierten Beruf ausüben möchten, sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie die Homologación beim Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Universitäten beantragen müssen. Das Verfahren läuft elektronisch.

Für den Antrag benötigen Sie Ihre Urkunde, Ihr Zeugnis über die erbrachten Leistungen und je nach Beruf weitere Unterlagen. Liegen sie in einer anderen Sprache vor, ist ihnen gegebenenfalls eine amtliche Übersetzung ins Spanische beizufügen. Je nach Ausstellungsland kann außerdem eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein.

Bevor Sie loslegen, lohnt es sich zu klären, welches Verfahren für Sie zutrifft und in welcher Reihenfolge Sie die Unterlagen vorbereiten. Das erspart unnötige Kosten und Wege.

Homologación, Equivalencia und Convalidación: was brauchen Sie?

Diese drei spanischen Begriffe begegnen Ihnen überall und sie bedeuten nicht dasselbe. Sie zu verwechseln ist der teuerste Fehler im ganzen Verfahren, weil Unterlagen für ein Verfahren übersetzt werden, das gar nicht das richtige war.

  • Homologación: erkennt einen ausländischen Abschluss im Verhältnis zu einem spanischen Abschluss an, der zur Ausübung eines reglementierten Berufs berechtigt.
  • Equivalencia: erkennt das akademische Niveau des Abschlusses an (Bachelor oder Master), entfaltet aber nicht dieselben berufsrechtlichen Wirkungen wie die Homologación.
  • Convalidación: erkennt im Ausland erbrachte Studienleistungen an, um an einer spanischen Universität weiterzustudieren.

Zu den reglementierten Berufen zählen in Spanien unter anderem Medizin, Pflege, Pharmazie, Zahnmedizin, Tiermedizin, Architektur, das Ingenieurwesen und das Lehramt. Ist Ihr Fach nicht reglementiert, akzeptieren viele spanische Arbeitgeber Ihren Abschluss mit einer beglaubigten Übersetzung, ganz ohne Ministeriumsverfahren.

Prüfen Sie deshalb, welches Verfahren auf Ihren Fall zutrifft, bevor Sie Unterlagen apostillieren oder übersetzen lassen.

Wo und wie der Antrag gestellt wird

Die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse wird beim Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Universitäten beantragt; das Verfahren läuft elektronisch.

Für nicht-hochschulische Abschlüsse wie Abitur, Realschulabschluss oder bestimmte Ausbildungsabschlüsse gilt ein anderes Verfahren über das Bildungsministerium.

Erforderliche Unterlagen

Die Anforderungen können je nach Abschluss und Beruf variieren, in der Regel benötigen Sie aber:

  • ein Dokument zum Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit;
  • die Hochschulurkunde oder den Nachweis ihrer Ausstellung;
  • das Zeugnis beziehungsweise die Leistungsübersicht;
  • den Nachweis über die gezahlte Gebühr;
  • und bei bestimmten Berufen zusätzliche Unterlagen.

Prüfen Sie vor dem Zusammenstellen der Akte die besonderen Anforderungen für den Beruf, für den Sie die Anerkennung beantragen.

NIE oder DNI beim Antrag aus dem Ausland

Die Vorschriften verlangen nicht allgemein, dass Sie vorab über eine spanische NIE oder einen DNI verfügen müssen. Verlangt wird der Nachweis von Identität und Staatsangehörigkeit durch ein Dokument der zuständigen Behörden Ihres Herkunftslands.

Die Neuerung, die Sie kennen sollten

Es besteht ein wichtiger Unterschied zwischen dem Anlegen des Benutzerkontos im elektronischen Portal und der Fortsetzung des Verfahrens. Die Registrierung mit dem Reisepass ist möglich, doch das Ministerium verlangt derzeit in bestimmten Verfahren eine gültige NIE oder einen DNI, um fortfahren zu können.

Möglich ist auch, über eine bevollmächtigte Vertretung zu handeln, nach den dafür vorgesehenen Anforderungen.

Für Antragstellende aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die noch nicht nach Spanien gezogen sind, ist das entscheidend: Die NIE wird vom Ausland aus über das spanische Konsulat beantragt und braucht ihre eigene Zeit. Prüfen Sie also vorab, welche Identifikationsmittel das Portal aktuell zulässt.

Übersetzung von Urkunde und Zeugnis

Sind die einzureichenden Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, ist ihnen eine amtliche Übersetzung ins Spanische beizufügen.

Das betrifft die Hochschulurkunde, das Zeugnis oder die Leistungsübersicht und weitere angeforderte Unterlagen. Ein Hinweis für deutsche Antragstellende: Eine in Deutschland von einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigte Übersetzung ist etwas anderes als eine spanische beglaubigte Übersetzung. In Spanien gilt die Übersetzung eines vom spanischen Außenministerium ernannten Übersetzers.

Wichtig ist, dass die Übersetzung dem vollständigen Dokument entspricht, das Sie am Ende tatsächlich einreichen, insbesondere wenn es eine Apostille oder Legalisation trägt.

Apostille und Legalisation der Unterlagen

Ob Ihre akademischen Unterlagen apostilliert oder legalisiert werden müssen, hängt vom Ausstellungsland ab.

Für diese Verfahren sind Urkunden und akademische Unterlagen aus Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz von Legalisation oder Apostille befreit.

Für deutsche, österreichische und Schweizer Zeugnisse bedeutet das in der Praxis: Der Gang zum Landgericht oder zur Bezirksregierung entfällt in diesem Verfahren. Sie sparen einen kompletten Schritt.

Bei Unterlagen aus anderen Ländern kann eine Haager Apostille nötig sein, eine Legalisation auf diplomatischem Weg, oder es greift eine Befreiung nach den anwendbaren Abkommen. Prüfen Sie daher zuerst, was für Ihr Land gilt.

Erst apostillieren, dann übersetzen

Ist eine Apostille oder Legalisation erforderlich, wird zuerst apostilliert oder legalisiert und erst danach beglaubigt übersetzt.

Der Grund ist einfach: Die Apostille gehört zum Dokument und muss deshalb auch in der Übersetzung erscheinen.

  1. Originaldokument Urkunde und Zeugnis bei Ihrer Hochschule anfordern.
  2. Apostille oder Legalisation Nur wenn Ihr Land es verlangt. Akademische Unterlagen aus EU, EWR und der Schweiz sind in diesem Verfahren befreit.
  3. Beglaubigte Übersetzung Des vollständigen Dokuments, gegebenenfalls samt Apostille.
  4. Antrag auf Anerkennung Über das elektronische Portal des Ministeriums, mit gezahlter Gebühr.

Gebühr und Bearbeitungsdauer

Der Antrag ist mit einer Verwaltungsgebühr verbunden, deren Höhe angepasst werden kann. Hinzu kommen je nach Fall die Kosten für Apostille oder Legalisation und für die beglaubigte Übersetzung.

Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt vom Abschluss, den eingereichten Unterlagen und möglichen Nachforderungen während des Verfahrens ab.

Genau deshalb lohnt es sich, von Anfang an eine vollständige und sauber vorbereitete Akte einzureichen.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag aus dem Ausland stellen?

Ja, das Verfahren läuft elektronisch. Prüfen Sie vorher, welche Identifikationsmittel das Portal zulässt und ob Sie eine NIE oder einen DNI benötigen oder über eine bevollmächtigte Vertretung handeln müssen, um das Verfahren abzuschließen.

Brauchen deutsche Zeugnisse eine Apostille?

Für dieses Verfahren nicht. Akademische Unterlagen aus der EU, dem EWR und der Schweiz sind von Legalisation und Apostille befreit. Die beglaubigte Übersetzung ins Spanische bleibt jedoch erforderlich, sofern verlangt.

Läuft eine beglaubigte Übersetzung ab?

Eine beglaubigte Übersetzung hat für sich genommen kein allgemeines Ablaufdatum. Entscheidend ist, dass sie genau dem Dokument entspricht, das Sie einreichen.

Muss die Apostille mitübersetzt werden?

Ja. Trägt das Dokument eine Apostille, gehört diese zum Dokument und ihr Inhalt muss ebenfalls in der Übersetzung erscheinen.

Lässt sich jeder ausländische Hochschulabschluss anerkennen?

Nein. Die Homologación bezieht sich auf spanische Abschlüsse, die zur Ausübung eines reglementierten Berufs berechtigen. In anderen Fällen kommen eine Gleichwertigkeitserklärung oder eine Convalidación in Betracht.

Unsere Arbeit ist die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen: Wir führen keine Anerkennungsverfahren durch und stellen keine Anträge beim Ministerium. Einzelheiten zum Service finden Sie auf unserer Seite zu akademischen Übersetzungen.

Erstellt und geprüft vom Team der beeidigten Übersetzer und Dolmetscher von ElbaTrad Translations, ernannt vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit.

Dieser Leitfaden dient der Information. Die konkreten Anforderungen legt jede Behörde selbst fest und sie können sich ändern. Bestätigen Sie sie daher stets bei der empfangenden Stelle, bevor Sie ein Verfahren einleiten.

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