Für die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses in Spanien brauchen Sie mindestens beglaubigte Übersetzungen der Urkunde und der Leistungsübersicht (des vollständigen Zeugnisses). Je nach Verfahren und Beruf kommen Modulbeschreibungen und weitere Unterlagen hinzu.
Alles, was nicht auf Spanisch ausgestellt ist, muss amtlich übersetzt werden. Und trägt ein Dokument eine Apostille, wird auch diese mitübersetzt.
Gehen wir die Unterlagen einzeln durch. So vermeiden Sie überflüssige Übersetzungen und ebenso eine unvollständige Akte.
Die Urkunde
Sie ist das zentrale Dokument der Akte. Eingereicht wird die offizielle Urkunde Ihrer Hochschule, legalisiert oder apostilliert, sofern das Ausstellungsland es verlangt, und mit beglaubigter Übersetzung ins Spanische.
Die Urkunde ist noch nicht ausgestellt? Das kommt ständig vor, in vielen Ländern dauert es Monate. Dann wird in der Regel die vorläufige Bescheinigung akzeptiert, die die Ausstellung bestätigt. Klären Sie das im Portal, bevor Sie einreichen.
Die Leistungsübersicht
Sie wirft die meisten Fragen auf und wird am häufigsten wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen. Sie muss die offizielle Studiendauer, die belegten Fächer und die Noten ausweisen. Die beglaubigte Übersetzung gibt alles wieder: Fachbezeichnungen, Notenskalen, ECTS-Punkte, Stempel und Unterschriften.
Der beeidigte Übersetzer rechnet Ihre Noten nicht ins spanische System um. Die Übersetzung gibt getreu wieder, was im Dokument steht: Eine 1,3 bleibt eine 1,3. Die Umrechnung der Durchschnittsnote ist, wo nötig, ein eigenes Verfahren des Ministeriums mit eigenem amtlichem Werkzeug.
Die Modulbeschreibungen
Sie werden nicht in jedem Fall verlangt, aber immer dann, wenn Studienpläne verglichen werden, was bei reglementierten Berufen oder bei geforderten Ausgleichsmaßnahmen häufig ist. Es sind lange Dokumente. Klären Sie also früh, ob Ihr Fall sie erfordert: Das ist der Unterschied zwischen zwanzig und zweihundert Seiten Übersetzung.
Ein praktischer Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Hochschule die gestempelte Fassung der Modulbeschreibungen aus dem Jahr geben, in dem Sie das Fach belegt haben, nicht die aktuelle Version des Studienplans.
Identitätsnachweis und der Rest
Zur Identität gilt, was wir im Leitfaden zur Anerkennung erklärt haben: Die Registrierung im Portal ist mit dem Reisepass möglich, doch das Ministerium verlangt derzeit in bestimmten Verfahren eine gültige NIE oder einen DNI, um fortzufahren.
Je nach Fall kommen hinzu: eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, dass der Abschluss im Herkunftsland den Berufszugang eröffnet, der Nachweis der Sprachkompetenz, wo der Beruf ihn verlangt, oder verfahrensspezifische Unterlagen. Der Gebührenbeleg braucht keine Übersetzung.
Übersichtstabelle: Was wird übersetzt und was nicht
| Dokument | Beglaubigte Übersetzung? | Vorher Apostille? |
|---|---|---|
| Hochschulurkunde | Ja, wenn nicht auf Spanisch | Je nach Land; EU, EWR und Schweiz befreit |
| Leistungsübersicht | Ja, vollständig | Je nach Land; EU, EWR und Schweiz befreit |
| Modulbeschreibungen | Nur wenn Ihr Verfahren sie verlangt | Fallabhängig |
| Reisepass / Identität | Nein, außer auf Anforderung | Nein |
| Gebührenbeleg | Nein | Nein |
Die richtige Reihenfolge: legalisieren, übersetzen, einreichen
Braucht Ihr Dokument eine Apostille oder Legalisation, kommt dieser Schritt zuerst und auf das Original; die beglaubigte Übersetzung folgt danach und schließt die Apostille ein. Wer zuerst übersetzt, hat eine unvollständige Übersetzung, die abgelehnt werden kann, und zahlt doppelt.
Akademische Unterlagen aus der EU, dem EWR und der Schweiz sind in diesem Verfahren von der Legalisation befreit. Mit deutschen, österreichischen oder Schweizer Zeugnissen können Sie also direkt zur Übersetzung übergehen.
Häufige Fragen
Muss ich den kompletten Studienplan übersetzen lassen?
Nur wenn Ihr Verfahren es verlangt. Klären Sie im Portal, welche Unterlagen Ihr konkreter Fall erfordert, bevor Sie etwas beauftragen. Im Zweifel senden Sie uns die Liste und wir sagen Ihnen, welche Dokumente eine beglaubigte Übersetzung brauchen und welche nicht.
Mein Zeugnis hat deutsche Noten. Rechnet der Übersetzer sie um?
Nein. Die beglaubigte Übersetzung gibt die Originalnoten getreu wieder. Die Umrechnung der Durchschnittsnote ist ein eigenes Verfahren des Ministeriums, und viele Stellen verlangen beides: Übersetzung und Umrechnung.
Kann ich die Übersetzungen digital einreichen?
Der Antrag läuft über das elektronische Portal, und beglaubigte Übersetzungen können mit elektronischer Signatur des Übersetzers ausgestellt werden. Das ist für dieses Verfahren das natürliche Format; bewahren Sie die Originale auf, falls sie angefordert werden.
Gilt die Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Übersetzers?
In Spanien gilt die Übersetzung der vom spanischen Außenministerium ernannten Übersetzer. Deutsche beglaubigte Übersetzungen können mit zusätzlicher Legalisation anerkannt werden, werden aber häufig zurückgewiesen. Der sichere Weg ist die Übersetzung in Spanien.
Zur Erinnerung: Unsere Arbeit ist die beglaubigte Übersetzung der Unterlagen; die Anerkennung selbst wird beim Ministerium beantragt. Das vollständige Verfahren finden Sie im Leitfaden zur Anerkennung.
Dieser Leitfaden dient der Information. Die konkreten Anforderungen legt jede Behörde selbst fest und sie können sich ändern. Bestätigen Sie sie stets bei der empfangenden Stelle, bevor Sie ein Verfahren einleiten.