Beglaubigte Übersetzung von Vollmachten und notariellen Urkunden

Die beglaubigte Übersetzung einer notariellen Urkunde — einer Vollmacht, einer notariellen Urkunde, eines Protokolls oder einer Beglaubigung — ist ihre amtliche Fassung in einer anderen Sprache, unterschrieben und gestempelt von einem vom MAEC ernannten beeidigten Übersetzer. Sie verlangen Notare, Register und Behörden, wenn das Dokument in einem anderen Land Wirkung entfalten soll: jemanden im Ausland bevollmächtigen, mit einer ausländischen Urkunde kaufen oder verkaufen, Gesellschaften gründen. Wir übersetzen in 39 Sprachen, mit juristischer Präzision und Festpreisangebot vor Beginn.

Kostenloses, unverbindliches Angebot · Letzte Aktualisierung: August 2026

Vollmacht und notarielle Urkunde, vorbereitet für die beglaubigte Übersetzung
  • Vom MAEC ernannte Übersetzer
  • Garantierte Vertraulichkeit
  • Über 400 Google-Bewertungen
  • Juristisch-notarielle Terminologie

Notarielle Dokumente, die wir übersetzen

Alles, was aus einem Notarprotokoll stammt — spanisch oder ausländisch —, geht durch unsere Hände. Die vier großen Gruppen:

Vollmachten

General- und Spezialvollmachten: für Prozesse, zum Kaufen oder Verkaufen, für Erbschaften oder zur Verwaltung. Das Schlüsseldokument, wenn Sie in einem Land handeln müssen, ohne dort zu sein.

Am häufigsten angefragt
Notarielle Urkunden

Kauf, Schenkung, Gesellschaftsgründung, Eheverträge oder Bauerklärung: der Titel, den ausländische Register und Banken übersetzt verlangen.

Kauf und Gesellschaften
Notarielle Protokolle

Über Anwesenheit, Erklärungen, Offenkundigkeit oder Gesellschafterversammlungen: Sie beurkunden Tatsachen — und diese Beurkundung muss in der Sprache der Akte verstanden werden, in der sie eingereicht wird.

Beweis von Tatsachen
Beglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen

Beglaubigte Abschriften und Unterschriftsbeglaubigungen: kurze Stücke, die fast jede internationale Akte begleiten — und zu den günstigsten Übersetzungen zählen.

Kurz und günstig

Ausfertigung oder einfache Abschrift: der Unterschied, der Ihr Verfahren entscheidet

Prüfen Sie vor der Übersetzung, welche Kopie Sie in der Hand halten — denn sie sind nicht gleich viel wert:

Unterschrift und
Siegel des Notars

Ausfertigung (copia autorizada)

Auf Stempelpapier ausgestellt, mit Unterschrift und Siegel des Notars. Sie hat die Kraft einer öffentlichen Urkunde: Sie lässt sich apostillieren und wird von ausländischen Registern, Banken und Behörden verlangt. Soll Ihr Dokument im Ausland wirken, ist es diese.

Ohne Unterschrift
und Siegel

Einfache Abschrift (copia simple)

Eine informative Wiedergabe, ohne Notarunterschrift. Nützlich, um den Inhalt zu prüfen oder das Angebot zu erstellen — dafür können Sie sie uns senden —, aber sie lässt sich nicht apostillieren, und amtliche Akten akzeptieren sie selten.

Der Weg der spanischen Notarurkunde ins Ausland. Ausfertigung → Apostille bei der Notarkammer → beglaubigte Übersetzung. Diese Reihenfolge zählt: Die Apostille gehört zum Dokument und wird mitübersetzt. Umgekehrt kommen im Ausland errichtete Vollmachten und Urkunden nach Spanien — im Ursprungsland apostilliert und mit beglaubigter Übersetzung. Das amtliche Verzeichnis der Notare und Notarkammern führt der Generalrat des spanischen Notariats; die Übersetzung mit der exakten Terminologie der Notarsprache übernehmen wir.

So übersetzen wir Ihre notarielle Urkunde

Auf Basis der digitalisierten Kopie, mit Fristen abgestimmt auf Ihr Notariat oder Ihre Gestoría.

  1. Senden Sie Ihre Urkunde

    Als PDF oder scharfes Foto — die Ausfertigung mit Apostille, falls das Zielland sie verlangt — über das Angebotsformular, per E-Mail oder WhatsApp, mit Angabe von Sprache und Zielland.

  2. Erhalten Sie Ihr Festpreisangebot

    Festpreis pro Dokument, mit schriftlicher Frist. Steht ein Beurkundungstermin fest, sagen Sie es: Wir organisieren den Auftrag so, dass wir vorher fertig sind.

  3. Ihre Übersetzung, in la fecha acordada

    Sie erhalten sie als digital signiertes PDF — gültig auf jeder elektronischen Behördenplattform — und bei Bedarf auf Papier: per Kurier oder zur Abholung in Adeje, Sevilla oder Málaga.

Offizielles Siegel der vom MAEC ernannten beeidigten Übersetzer, Regierung von Spanien

Warum beglaubigt und nicht einfach übersetzt? Weil Notare, Register und ausländische Behörden nur Übersetzungen mit Unterschrift, Stempel und Zulassungsnummer eines vom MAEC ernannten beeidigten Übersetzers akzeptieren. Eine einfache Übersetzung, so korrekt sie sein mag, hat keine amtliche Gültigkeit: Die Akte wird zurückgegeben, und das Verfahren beginnt von vorn. Übersetzungen ins Englische unterschreibt unsere angestellte Übersetzerin, vom MAEC zugelassen.

Häufige Fragen zur Übersetzung notarieller Urkunden

Was kostet die Übersetzung einer Vollmacht oder notariellen Urkunde?

Das hängt vom Umfang ab: Eine Standardvollmacht umfasst wenige Seiten, eine Kauf- oder Gründungsurkunde wird lang. Auch Sprache und Schwierigkeitsgrad des Dokuments spielen eine Rolle, und Sie erhalten stets ein verbindliches Angebot pro Dokument, bevor Sie sich entscheiden — unverbindlich.

Was ist die notarielle Apostille, und wer erteilt sie?

Spanische Notarurkunden werden über die zuständige Notarkammer apostilliert — nicht im Ministerium —, und zwar auf der Ausfertigung. Die richtige Reihenfolge ist: erst apostillieren, dann übersetzen — so wird die Apostille mitübersetzt. Wir können beides in einem Auftrag erledigen.

Genügt eine einfache Abschrift, oder brauche ich die Ausfertigung?

Damit das Dokument im Ausland Wirkung entfaltet, verlangt die Behörde in der Regel die Ausfertigung — die mit Unterschrift und Siegel des Notars — und gegebenenfalls apostilliert. Die einfache Abschrift dient der Information, lässt sich aber nicht apostillieren und wird in Akten selten akzeptiert. Wir übersetzen die Kopie, die Sie tatsächlich vorlegen werden.

Übersetzen Sie auch im Ausland errichtete Vollmachten zur Verwendung in Spanien?

Ja, das ist der sehr häufige umgekehrte Fall: Eine vor einem ausländischen Notar — oder Konsul — errichtete Vollmacht wird in Spanien apostilliert und mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt. Kennt das Land das lateinische Notariat nicht, kann ein Gleichwertigkeitsurteil nötig sein: Ihr Notariat sagt Ihnen, welches Format es braucht, und wir übersetzen es genau so.

Verfällt die übersetzte Vollmacht?

Die Übersetzung verfällt nicht — und die Vollmacht in der Regel auch nicht, sofern sie nicht befristet erteilt oder widerrufen wurde. Allerdings verlangen viele Stellen aktuelle Vollmachten (3-6 Monate), um sicherzugehen, dass sie noch gelten. Ist Ihre älter, klären Sie vorab mit der Zielstelle, ob sie akzeptiert wird.

In welchem Format erhalte ich die Übersetzung?

Als digital signiertes PDF des beeidigten Übersetzers, rechtlich dem Papier gleichgestellt, und optional auf Papier per Kurier an jeden Ort in Spanien oder zur Abholung in unseren Büros in Adeje, Sevilla und Málaga.

Ihr Bevollmächtigter wartet. Lassen Sie die Vollmacht diese Woche übersetzen