Unterlagen für das Studium an einer spanischen Universität

Internationale Studentin gibt am Zulassungsschalter die Unterlagen für das Studium in Spanien ab
Kurz gesagt

Welche Unterlagen Sie als internationaler Studierender für ein Studium an einer spanischen Universität brauchen, hängt vom angestrebten Studiengang, von Ihrem Herkunftsbildungssystem und von der Zieluniversität ab. Für den Zugang zu einem Bachelorstudium (Grado) kann je nach Fall die UNEDasiss-Akkreditierung, die vorherige Anerkennung Ihrer Schulbildung als spanisches Bachillerato und/oder das Ablegen der Fachprüfungen (PCE) erforderlich sein.

Für den Zugang zu einem Masterstudium kann ein ausländischer Abschluss den Zugang ohne vorherige Homologación ermöglichen, sofern die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Sind Ihre akademischen Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, prüfen Sie vor der Vorlage die Anforderungen an Übersetzung und Legalisation.

Gehen wir es der Reihe nach durch, denn der Weg unterscheidet sich deutlich, je nachdem ob Sie einen Bachelor oder einen Master anstreben.

Zugang zum Bachelor mit ausländischer Schulbildung

Die Voraussetzungen für den Zugang zu einem Bachelorstudium in Spanien richten sich nach dem Herkunftsbildungssystem und nach der Universität, an der Sie studieren möchten.

Für Studierende aus der Europäischen Union oder aus Bildungssystemen mit Gegenseitigkeitsabkommen verlangt UNEDasiss in der Regel Unterlagen über die letzten vorhochschulischen Schuljahre sowie das Dokument, das den Hochschulzugang im Herkunftssystem nachweist. Für deutsche Bewerber sind das üblicherweise die Zeugnisse der Oberstufe und das Abiturzeugnis.

Für Studierende aus anderen Bildungssystemen kann die Anerkennung der Schulbildung als spanisches Bachillerato erforderlich sein. Läuft dieses Verfahren noch, sieht UNEDasiss die Möglichkeit vor, die Bescheinigung über die Einleitung des Verfahrens (volante) zusammen mit den entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

Je nach Universität und gewähltem Studiengang können zudem weitere UNEDasiss-Leistungen nötig sein, etwa die Fachprüfungen (PCE) oder der Sprachnachweis. Prüfen Sie deshalb vor Beginn des Verfahrens die Zulassungskriterien der Zieluniversität.

Zugang zum Master mit ausländischem Hochschulabschluss

Für den Zugang zu einem Masterstudium gelten andere Voraussetzungen.

Stammt Ihr Abschluss aus einem Land des Europäischen Hochschulraums (EHEA), wozu Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören, kann er den Zugang zu einem Master in Spanien ermöglichen, sofern er das entsprechende Niveau hat und im Ausstellungsland den Zugang zu diesen Studien eröffnet.

Stammt der Abschluss aus einem Bildungssystem außerhalb des EHEA, ist der Zugang ebenfalls ohne vorherige Homologación möglich. Dann muss die Universität prüfen, ob das Ausbildungsniveau einem Grado entspricht und ob der Abschluss im Ausstellungsland den Zugang zu Postgraduiertenstudien eröffnet.

Ein wichtiger Hinweis

Dieser Zugangsweg bedeutet weder die Homologación des Abschlusses noch seine Anerkennung zu anderen Zwecken.

Jede Universität legt ihr Zulassungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen selbst fest. Prüfen Sie deren Anforderungen also, bevor Sie Unterlagen vorbereiten oder übersetzen lassen.

Übersetzung der akademischen Unterlagen

Wenn Sie die UNEDasiss-Akkreditierung beantragen und Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache ausgestellt wurden, müssen sie von ihrer Übersetzung ins Spanische begleitet werden.

UNEDasiss akzeptiert unter anderem Übersetzungen durch einen in Spanien ordnungsgemäß ermächtigten beeidigten Übersetzer sowie bestimmte Übersetzungen durch diplomatische oder konsularische Vertretungen. Eine in Deutschland von einem öffentlich bestellten Übersetzer angefertigte Übersetzung ist damit nicht automatisch gleichgestellt: klären Sie das vorab.

Je nach Verfahren können unter anderem folgende Unterlagen eine Übersetzung benötigen: Zeugnisse und Leistungsübersichten; Nachweise über den Abschluss der Ausbildung; Hochschulurkunden; sowie weitere von UNEDasiss oder der Universität verlangte Dokumente.

Wird die Zulassung direkt von einer Universität abgewickelt, ist es wichtig zu klären, welche Sprachen und Übersetzungsarten diese Einrichtung akzeptiert.

Legalisation und Haager Apostille

Neben der Übersetzung können manche ausländischen Unterlagen eine Legalisation oder die Haager Apostille benötigen.

Für UNEDasiss sind Unterlagen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Legalisation befreit. Unterlagen aus Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens können mittels Haager Apostille legalisiert werden, während für andere Länder die Legalisation auf diplomatischem Weg nötig sein kann.

Die Reihenfolge zählt

Braucht ein Dokument Apostille oder Legalisation und zugleich eine Übersetzung, sollte dieser Schritt zuerst erfolgen, damit die Übersetzung das vollständige Dokument wiedergeben kann.

Unterlagen für das Studentenvisum

Neben den akademischen Voraussetzungen benötigen manche internationalen Studierenden ein Studentenvisum für die Einreise nach Spanien.

Die Unterlagen richten sich nach Staatsangehörigkeit, Studiendauer und den Umständen der antragstellenden Person. Dieses Verfahren ist daher gesondert beim zuständigen spanischen Konsulat zu klären.

Ausländische öffentliche Urkunden, die für das Visum verwendet werden, können je nach Dokument, Ausstellungsland und geltenden Anforderungen eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung benötigen.

Bereiten Sie die Unterlagen rechtzeitig vor

Universitäre Zulassungsverfahren haben feste Fristen, und die Beschaffung bestimmter Unterlagen aus dem Ausland kann dauern.

Klären Sie deshalb möglichst früh die Anforderungen der Universität, fordern Sie die nötigen Zeugnisse an und prüfen Sie, ob sie legalisiert, apostilliert oder übersetzt werden müssen.

Bei UNEDasiss variieren die Anforderungen zudem je nach Herkunftsbildungssystem und beantragten Leistungen. Die Plattform selbst stellt länderspezifische Informationen bereit, mit denen Sie das prüfen können.

Häufige Fragen

Muss mein Abschluss für einen Master in Spanien anerkannt sein?

Nicht zwingend. Haben Sie einen Hochschulabschluss aus einem Bildungssystem außerhalb des EHEA, kann Ihnen die Universität den Zugang zu einem Master ohne vorherige Homologación gewähren, wenn sie prüft, dass Ihre Ausbildung das erforderliche Niveau hat und Ihr Abschluss im Ausstellungsland den Zugang zu Postgraduiertenstudien eröffnet. Diese Zulassung bedeutet nicht, dass der Abschluss homologiert oder zu anderen Zwecken anerkannt wäre.

Akzeptiert die Universität Unterlagen auf Englisch?

Das hängt von der Universität und vom Verfahren ab. Jede Einrichtung kann eigene Anforderungen an die zugelassenen Sprachen und an die zu übersetzenden Unterlagen festlegen. Prüfen Sie deshalb vor der Beauftragung einer Übersetzung die Bedingungen Ihrer Wunschuniversität.

Was ist die UNEDasiss-Akkreditierung?

Eine Akkreditierung für Studierende aus ausländischen Bildungssystemen, die an Zulassungsverfahren spanischer Universitäten teilnehmen möchten. Welche Leistungen aufgenommen werden können, hängt vom Herkunftsbildungssystem und den Anforderungen der Universität ab und kann die Zugangsnote, die PCE-Prüfungen, die Bachillerato-Fachrichtung oder den Sprachnachweis umfassen.

Brauchen alle ausländischen Unterlagen die Haager Apostille?

Nein. Das hängt vom Ausstellungsland und vom Verfahren ab. Bei UNEDasiss sind Unterlagen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Legalisation befreit. Für andere Länder können die Haager Apostille oder die Legalisation auf diplomatischem Weg in Betracht kommen.

Unsere Arbeit konzentriert sich auf die beglaubigte Übersetzung der Unterlagen: Wir bearbeiten keine universitären Zulassungsverfahren, keine Anerkennungen und keine Anträge bei UNEDasiss.

Dieser Leitfaden dient der Information. Die Anforderungen können je nach Herkunftsland, Studiengang, Universität und Zulassungsverfahren variieren. Prüfen Sie stets die aktuellen Informationen der Zieluniversität und gegebenenfalls von UNEDasiss oder der zuständigen Stelle.

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