Beglaubigte Übersetzung von Handelsdokumenten
Die beglaubigte Übersetzung von Handelsdokumenten ist die amtliche Übersetzung der Gesellschaftsunterlagen Ihres Unternehmens — Gründungsurkunden, Satzungen, Handelsregisterauszüge, Jahresabschlüsse, Verträge, Protokolle und Vollmachten —, unterschrieben und gestempelt von einem vom spanischen Außenministerium (MAEC) ernannten Übersetzer. Genau das verlangen ausländische Handelsregister, Banken, Behörden und Gerichte, bevor sie Ihre Unterlagen anerkennen. Wir übersetzen in 39 Sprachen, mit präziser Terminologie, Vertraulichkeit und schriftlichen Fristen.
Festpreisangebot, unverbindlich · Letzte Aktualisierung: August 2026
Angebot für Ihre Akte
Laden Sie die Unterlagen hoch und nennen Sie Zielsprache und – falls vorhanden – die Frist. Wir antworten mit Festpreis und schriftlichem Termin.
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- Vom MAEC ernannte Übersetzer
- Fristen schriftlich
- Vertraulichkeit garantiert
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Welche Handelsdokumente wir übersetzen
Alles, was aus den Gesellschaftsunterlagen eines Unternehmens stammt – spanisch oder ausländisch –, geht durch unsere Hände. Die wichtigsten Gruppen:
Die Gründungsurkunde, die Gesellschaftssatzung und deren Änderungen: die Grundlage jeder Tochtergesellschaft und jeder Zweigniederlassung im Ausland.
Einfache Auszüge, Bescheinigungen über den Bestand der Gesellschaft und über die Vertretungsbefugnis sowie vollständige Registerauszüge, die Existenz und Vertretung nachweisen.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Prüfbericht – mit der Rechnungslegungsterminologie, die die jeweilige Rechtsordnung erwartet.
Kauf-, Vertriebs-, Handelsvertreter-, Lizenz-, Joint-Venture- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Länder.
Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen und Verwaltungsräten sowie die Vollmachten, die zur Zeichnung im Namen der Gesellschaft berechtigen.
Import- und Exportlizenzen, Ursprungszeugnisse und Zollunterlagen für Geschäfte außerhalb der EU.
Was kostet die Übersetzung einer Gesellschaftsakte?
Wir veröffentlichen keine Festtarife, denn eine Gesellschaftsakte ist kein Einzeldokument. Der tatsächliche Preis hängt von drei Faktoren ab:
Ein einfacher Registerauszug umfasst eine Seite; ein Jahresabschluss mit Anhang und Prüfbericht kann fünfzig überschreiten. Abgerechnet wird der enthaltene Text, nicht die Zahl der Dokumente.
Für Englisch und Französisch gibt es in Spanien viele beeidigte Übersetzer. Für Chinesisch, Arabisch oder die nordischen Sprachen nur sehr wenige, und das wirkt sich auf Preis und Frist aus.
Ein Closing-Termin oder eine Ausschreibungsfrist verändert die Organisation des Auftrags. Der Eilservice hat seinen eigenen Zuschlag – stets vor Arbeitsbeginn vereinbart.
Festpreis für die gesamte Akte, nicht Dokument für Dokument. Senden Sie uns die vollständigen Unterlagen, und wir nennen einen Gesamtpreis mit Lieferplan, damit Sie weiterarbeiten können, während der Rest übersetzt wird. Dieser Preis ändert sich danach nicht. Braucht Ihre Rechtsabteilung ein förmliches Angebot zur internen Freigabe, stellen wir es mit der gewünschten Aufschlüsselung aus.
Wann Ihr Unternehmen sie braucht
Beglaubigte Handelsübersetzungen entstehen nicht aus Selbstzweck: Sie entstehen, wenn auf der anderen Seite ein Register, ein Kreditinstitut oder ein Gericht steht. Die vier üblichen Szenarien:
Tochtergesellschaft oder Niederlassung im Ausland gründen
Das Handelsregister des Ziellandes verlangt Gründungsurkunde, Satzung und Bestandsbescheinigung in Übersetzung und fast immer apostilliert. Das häufigste Szenario – und das mit den knappsten Fristen.
Finanzierung, Ausschreibungen und internationale Vergabeverfahren
Banken, Fonds und Vergabestellen fordern Jahresabschlüsse, Prüfberichte und Registerbescheinigungen in ihrer Sprache. Ausschreibungen haben feste Termine: Die beglaubigte Übersetzung gehört vom ersten Tag an in den Zeitplan.
Due Diligence, Fusionen und Übernahmen
Bei einer Unternehmenstransaktion mit ausländischer Partei wandert die gesamte Gesellschaftsdokumentation übersetzt in den Datenraum. Terminologische Präzision ist hier keine Stilfrage: Sie bestimmt Pflichten und Haftung.
Handelsstreitigkeiten und Schiedsverfahren
Landet der Vertrag vor einem Gericht oder einem Schiedsgericht, verlangt Artikel 144 der spanischen Zivilprozessordnung eine Übersetzung jedes fremdsprachigen Dokuments. Ausführlich unter Gerichtsunterlagen.
Fünf Gründe, warum ein ausländisches Register die Akte zurückschickt
Zurückweisungen im Handelsbereich sind teuer: Sie verzögern keine private Angelegenheit, sondern eine Transaktion mit Zeitplan. Fast alle gehen auf dieselben Ursachen zurück.
Was zur Zurückweisung führt
- Erst übersetzen, dann apostillieren. Die Apostille gehört zum Dokument: Wird sie später ergänzt, bleibt sie unübersetzt.
- Die einfache Abschrift statt der Ausfertigung übersetzen. Die einfache Abschrift lässt sich nicht apostillieren, und Register akzeptieren sie nicht.
- Uneinheitliche Bezeichnungen. Erscheint eine Funktion oder die Firma zweimal unterschiedlich übersetzt, fällt das dem Register auf.
- Abgelaufene Bescheinigungen. Viele Rechtsordnungen verlangen einen Registerauszug, der jünger als drei Monate ist.
- Nur einen Teil des Dokuments übersetzen. Die beglaubigte Übersetzung ist vollständig: Auch eingereichte Anlagen werden übersetzt.
Wie wir das verhindern
- Wir prüfen die Akte vor dem Angebot und sagen Ihnen, was fehlt oder zuerst apostilliert werden sollte.
- Wir fragen nach Land und Zielbehörde, denn jedes Register hat eigene Anforderungen.
- Wir legen ein Kundenglossar fest: Firma, Funktionsbezeichnungen und Standardklauseln werden durchgängig gleich übersetzt.
- Wir weisen auf die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen hin, bevor die Verzögerung zum Problem wird.
- Beanstandet das Register unsere Übersetzung förmlich, überarbeiten wir sie kostenfrei.
Einheitliche Terminologie zählt so viel wie die Übersetzung selbst. In einer Gesellschaftsakte müssen Firma, Funktionsbezeichnungen – Alleingeschäftsführer, Vorstandsvorsitzender, Bevollmächtigter –, Stammkapital und Standardklauseln in jedem Dokument gleich übersetzt erscheinen. Findet ein ausländisches Register zwei verschiedene Entsprechungen für dieselbe Funktion, kommt die Akte zurück. Deshalb arbeiten wir mit einem Kundenglossar: Was im ersten Auftrag festgelegt wird, gilt auch in den folgenden. Registerdaten spanischer Gesellschaften finden sich beim Kollegium der Registerführer; dass sie im Ausland verstanden werden, übernehmen wir.
So bearbeiten wir Ihre Gesellschaftsunterlagen
Der gesamte Ablauf erfolgt aus der Ferne, abgestimmt mit Ihrer Steuerberatung, Ihrer Kanzlei oder Ihrer Rechtsabteilung. Wir arbeiten mit der digitalisierten Kopie, die Originale bleiben bei Ihnen.
Bei umfangreichen Akten schlagen wir einen Plan mit Teillieferungen vor: Sie erhalten zuerst, was Sie zuerst brauchen, während der Rest noch läuft.
Akte senden-
Erhalten Sie das Festpreisangebot
Ein Gesamtpreis für alle Unterlagen und die Frist schriftlich. Vorher prüfen wir, ob die Bescheinigungen noch gültig sind, ob eine Apostille nötig ist und ob eine Kopie einfach statt ausgefertigt ist. Lieber sagen wir es jetzt als dann, wenn das Register die Akte zurückschickt.
Unverbindlich -
Wir legen das Aktenglossar fest
Vor der Übersetzung stimmen wir ab, wie Firma, Funktionsbezeichnungen und Standardklauseln lauten. Dieses Glossar gilt für alle Dokumente des Auftrags und bleibt für spätere erhalten, damit die Terminologie auch zwei Jahre später dieselbe ist.
Einheitlichkeit garantiert -
Übersetzung durch beeidigten Übersetzer
Unterschrieben von einem vom MAEC ernannten beeidigten Übersetzer mit Erfahrung in Gesellschaftsunterlagen. Verlangt es der Umfang, wird die Arbeit auf mehrere Übersetzer derselben Sprache mit einheitlicher Revision verteilt – ohne Abstriche bei Frist oder Konsistenz.
Vertraulichkeit garantiert -
Lieferung und Rechnungsstellung
Als PDF mit elektronischer Signatur, geeignet für elektronische Registerportale, und auf Papier, wenn Sie es brauchen: per Kurier oder zur Abholung in Adeje, Sevilla und Málaga. Wir rechnen gegenüber der Gesellschaft oder der Kanzlei ab, mit allen Angaben, die Ihre Buchhaltung benötigt.
Bestätigter Termin
Warum beglaubigt und nicht einfach eine Fachübersetzung
Ausländische Handelsregister, Banken und Gerichte akzeptieren nur Übersetzungen mit Unterschrift, Stempel und Ernennungsnummer eines vom Außenministerium ernannten Übersetzers. Eine hausinterne Übersetzung oder die eines Anbieters ohne Ernennung hat, so gut sie auch sein mag, keine amtliche Wirkung: Die Akte kommt zurück und die Transaktion verzögert sich.
Bei einem Vorhaben mit Zeitplan misst sich diese Verzögerung selten in Tagen. Sie misst sich im Closing-Termin, der verschoben werden muss, in der verspätet eingereichten Ausschreibung oder in der Tochtergesellschaft, die nicht wie geplant gegründet werden kann.
Kanzleien und Unternehmen, die bereits mit uns arbeiten
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Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung von Handelsdokumenten
Welche Handelsdokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung?
Alle, die vor einer Behörde oder einem Dritten in einer anderen Sprache Wirkung entfalten sollen: Gründungsurkunden, Satzungen, Handelsregisterauszüge, Jahresabschlüsse, Verträge, Protokolle und Vollmachten. Die praktische Regel ist einfach: Geht das Dokument an ein ausländisches Register, eine Bank, eine Verwaltung oder ein Gericht, wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Was kostet die Übersetzung von Handelsdokumenten?
Das hängt vom tatsächlichen Umfang ab: Eine Registerbescheinigung umfasst eine Seite, ein Jahresabschluss mit Anhang und Prüfbericht deutlich mehr. Auch Sprache und fachliche Schwierigkeit spielen eine Rolle. Senden Sie uns die Unterlagen, und Sie erhalten vorab ein verbindliches, kostenloses Angebot mit schriftlicher Frist.
Wie lange dauert eine vollständige Gesellschaftsakte?
Das hängt vom Umfang, von der Sprache und von der Auslastung ab, deshalb nennen wir keine pauschale Frist: Wir bestätigen den Liefertermin schriftlich im Angebot. Eine Gesellschaftsakte bündelt meist mehrere Dokumente. Steht ein Eintragungstermin, ein Closing oder eine Ausschreibungsfrist an, nennen Sie ihn bei der Angebotsanfrage: Wir bestätigen ihn schriftlich und verteilen die Arbeit bei Bedarf auf mehrere beeidigte Übersetzer derselben Sprache mit einheitlicher Revision.
Müssen die Unterlagen vor der Übersetzung apostilliert werden?
Für die Verwendung außerhalb Spaniens fast immer – und die Reihenfolge zählt: erst apostillieren, dann übersetzen, damit die Apostille mitübersetzt wird. Urkunden und Vollmachten werden über die Notarkammer apostilliert, Registerbescheinigungen auf ihrem eigenen Weg. Wir können beide Schritte in einem Auftrag erledigen.
Wie gewährleisten Sie die Vertraulichkeit unserer Unternehmensdaten?
Eine Gesellschaftsakte enthält Zahlen, Verträge und Strategie. Ihre Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben, und Zugriff haben nur der Projektverantwortliche und der beauftragte beeidigte Übersetzer, gebunden an die Verschwiegenheitspflicht seiner amtlichen Ernennung. Braucht Ihre Rechtsabteilung ein eigenes NDA, ist das kein Problem.
Bleibt unsere Terminologie zwischen den Aufträgen gleich?
Ja. Bei Gesellschaftsunterlagen ist Konsistenz entscheidend: Firma, Funktionsbezeichnungen, Geschäftsanteile und Standardklauseln müssen in allen Dokumenten derselben Akte gleich übersetzt sein. Wir arbeiten mit einem Kundenglossar, sodass Folgeaufträge dieselben Entsprechungen behalten.
Arbeiten Sie mit Kanzleien und Steuerberatungen zusammen?
Häufig. Ein großer Teil unserer Handelsaufträge kommt über Anwaltskanzleien, Steuerberatungen und Unternehmensdienstleister, die einen Anbieter mit verlässlichen Fristen und direktem Kontakt brauchen. Wir können gegenüber der Kanzlei abrechnen und Teillieferungen im Verlauf der Akte abstimmen.
In welchem Format erhalte ich die Übersetzung?
Als PDF mit der elektronischen Signatur des beeidigten Übersetzers, mit derselben Rechtskraft wie Papier und geeignet für elektronische Registerportale. Brauchen Sie eine Papierfassung – bei ausländischen Registern üblich –, senden wir sie per Kurier oder Sie holen sie in unseren Büros in Adeje, Sevilla und Málaga ab.
Sprechen wir über Ihre Akte
Sagen Sie uns, welche Dokumente Sie haben, in welches Land sie gehen und mit welcher Frist Sie arbeiten. Wir nennen Ihnen, was übersetzt werden muss, was eine Apostille braucht und was das Ganze kostet – unverbindlich.
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